Die Unternehmensbewertung dient der Ermittlung des Werts von ganzen Unternehmen oder von einzelnen Unternehmensteilen sowie bei Vermögensauseinandersetzungen anlässlich des Ausscheidens von Gesellschaftern, Erbfällen oder Ehescheidungen.
Die Hauptfunktionen der Unternehmensbewertung sind die Beratungsfunktion, die Vermittlungsfunktion und die Argumentationsfunktion. Nebenfunktionen sind beispielsweise die Kommunikationsfunktion, die Steuerbemessungsfunktion, die Vertragsgestaltungsfunktion sowie die Informationsfunktion.
Es gibt verschiedene Bewertungsanlässe:
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