Wussten Sie, dass Steuerbürger, die keine Steuererklärung abgeben, nach statistischen Erhebungen einen durchschnittlichen Erstattungsbetrag von 850 € verlieren?
Wussten Sie auch, dass nach einer Studie des Bundesrechnungshofes jeder zweite Steuerbescheid fehlerhaft ist?
Wir sorgen dafür, dass Sie vermeidbare Abgaben nicht leisten müssen. Dass es einen gerechten Ausgleich gibt zwischen Ihren Steuerzahlungen und den anrechenbaren Ausgaben. Dies tun wir von Anfang bis Ende. Von der Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung, über die Prüfung der Steuerbescheide der Finanzbehörden, bis zu Einspruchsverfahren (Rechtsbehelfsverfahren).
Darüber hinaus bieten wir Ihnen individuelle und persönliche Beratung. Hierzu zählen insbesondere:
10.02.2025
Zum Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
04.02.2025
Budgetlimits für Hausärzte sollen wegfallen
04.02.2025
Entgeltabrechnungen als elektronisches Dokument
30.01.2025
Mitgliedsbeiträge für ein Fitnessstudio sind keine außergewöhnlichen Belastungen
27.01.2025
Themen der Apothekerschaft 2025