Wussten Sie, dass Steuerbürger, die keine Steuererklärung abgeben, nach statistischen Erhebungen einen durchschnittlichen Erstattungsbetrag von 850 € verlieren?
Wussten Sie auch, dass nach einer Studie des Bundesrechnungshofes jeder zweite Steuerbescheid fehlerhaft ist?
Wir sorgen dafür, dass Sie vermeidbare Abgaben nicht leisten müssen. Dass es einen gerechten Ausgleich gibt zwischen Ihren Steuerzahlungen und den anrechenbaren Ausgaben. Dies tun wir von Anfang bis Ende. Von der Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung, über die Prüfung der Steuerbescheide der Finanzbehörden, bis zu Einspruchsverfahren (Rechtsbehelfsverfahren).
Darüber hinaus bieten wir Ihnen individuelle und persönliche Beratung. Hierzu zählen insbesondere:
28.09.2026
Rückforderung der Corona-Soforthilfe einer Zahnarztpraxis rechtens
28.09.2026
Realsplitting im Trennungsjahr auch bei Wechsel zur Einzelveranlagung
26.09.2026
Digitalisierung: Mehr Krankheitstage bei Beschäftigten mit körperlicher Tätigkeit
23.09.2026
Digitale Belege und digitale Kassen: Kabinett beschließt Gesetzentwurf
23.09.2026
Petition für Versand von E-Rezepten an Stamm-Apotheke
22.09.2026
Besteuerung der Energiepreispauschale bei Arbeitnehmern verfassungsgemäß