Zentrale Themen bei der Beratung zur Unternehmensnachfolge sind die Unternehmensplanung, die Erbfolgeplanung sowie die entsprechende Steuerplanung. Die Unternehmensnachfolge bezeichnet den Übergang der Eigentumsrechte des Unternehmers an seinem Unternehmensvermögen auf einen, das Unternehmen fortführenden Nachfolger. Der Vermögensübergang ist Teil der Erbfolgeregelung des ausscheidenden Unternehmers.
Im Rahmen der Unternehmensnachfolge sind folgende Analysen und Beratungen durchzuführen:
Trotz des Bewusstseins über die Bedeutung der Problematik ist die Generationennachfolge in Unternehmen und Privatvermögen ein Bereich, der von vielen Betroffenen häufig verdrängt wird. Ursachen für die geringe Übergabebereitschaft sind insbesondere die folgenden Empfindungen:
Jedoch gefährdet oftmals ein zu langes Warten bis zur Übergabe des Vermögens auf den Nachfolger nicht nur den erfolgreichen Generationenwechsel, sondern sogar den Bestand des Unternehmens bzw. des Privatvermögens. Demgegenüber lässt sich eine erfolgreiche Generationennachfolge rational planen, auch wenn dieser Vorgang immer mit Emotionen verbunden sein wird.
10.09.2026
Falsche Angaben können zur Rücknahme der Mitgliedschaft in der GKV führen
08.09.2026
Keine doppelte Haushaltsführung im Wohnmobil
03.09.2026
Kosten für medizinisch indizierte Behandlung können steuerlich abzugsfähig sein
02.09.2026
Bundeskabinett beschließt Einkommensteuerreform 2027
28.08.2026
Zusätzlicher Herstellerabschlag: Fachgremium soll Ausnahmen erarbeiten
26.08.2026
Bundesfinanzhof gewährt volle Erbfallkostenpauschale für Vermächtnisnehmerin