Wussten Sie, dass Steuerbürger, die keine Steuererklärung abgeben, nach statistischen Erhebungen einen durchschnittlichen Erstattungsbetrag von 850 € verlieren?
Wussten Sie auch, dass nach einer Studie des Bundesrechnungshofes jeder zweite Steuerbescheid fehlerhaft ist?
Wir sorgen dafür, dass Sie vermeidbare Abgaben nicht leisten müssen. Dass es einen gerechten Ausgleich gibt zwischen Ihren Steuerzahlungen und den anrechenbaren Ausgaben. Dies tun wir von Anfang bis Ende. Von der Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung, über die Prüfung der Steuerbescheide der Finanzbehörden, bis zu Einspruchsverfahren (Rechtsbehelfsverfahren).
Darüber hinaus bieten wir Ihnen individuelle und persönliche Beratung. Hierzu zählen insbesondere:
26.01.2023
Zinsen in Sparverträgen müssen kalkulierbar sein
24.01.2023
Regierung prüft Reformoptionen für die private Altersvorsoge
16.01.2023
Unverhältnismäßige Nachforderung von Künstlersozialabgaben
10.01.2023
Künstler-Stipendium zur Kompensation coronabedingter Einnahmeausfälle steuerpflichtig
09.01.2023
Energiepreispauschale - die Finanzgerichte sind zuständig
Sie finden uns auch bei: