Wussten Sie, dass Steuerbürger, die keine Steuererklärung abgeben, nach statistischen Erhebungen einen durchschnittlichen Erstattungsbetrag von 850 € verlieren?
Wussten Sie auch, dass nach einer Studie des Bundesrechnungshofes jeder zweite Steuerbescheid fehlerhaft ist?
Wir sorgen dafür, dass Sie vermeidbare Abgaben nicht leisten müssen. Dass es einen gerechten Ausgleich gibt zwischen Ihren Steuerzahlungen und den anrechenbaren Ausgaben. Dies tun wir von Anfang bis Ende. Von der Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung, über die Prüfung der Steuerbescheide der Finanzbehörden, bis zu Einspruchsverfahren (Rechtsbehelfsverfahren).
Darüber hinaus bieten wir Ihnen individuelle und persönliche Beratung. Hierzu zählen insbesondere:
23.03.2023
Urteile zur Rückforderung der Soforthilfe bestätigt
20.03.2023
Persönliche Daten im Handelsregister rechtens
17.03.2023
Deutlich weniger Baugenehmigungen
15.03.2023
Vermietungseinkünfte: Ermittlung der Restnutzungsdauer eines Mietobjekts
10.03.2023
Steuerliches Einlagekonto: Keine Anfechtungsbefugnis des Gesellschafters
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