Wussten Sie, dass Steuerbürger, die keine Steuererklärung abgeben, nach statistischen Erhebungen einen durchschnittlichen Erstattungsbetrag von 850 € verlieren?
Wussten Sie auch, dass nach einer Studie des Bundesrechnungshofes jeder zweite Steuerbescheid fehlerhaft ist?
Wir sorgen dafür, dass Sie vermeidbare Abgaben nicht leisten müssen. Dass es einen gerechten Ausgleich gibt zwischen Ihren Steuerzahlungen und den anrechenbaren Ausgaben. Dies tun wir von Anfang bis Ende. Von der Erstellung Ihrer Einkommensteuererklärung, über die Prüfung der Steuerbescheide der Finanzbehörden, bis zu Einspruchsverfahren (Rechtsbehelfsverfahren).
Darüber hinaus bieten wir Ihnen individuelle und persönliche Beratung. Hierzu zählen insbesondere:
29.11.2023
Ernstliche Zweifel an Grundsteuerwertbescheiden
27.11.2023
Wachstumschancengesetz geht in den Vermittlungsausschuss
22.11.2023
Steuerliche Gestaltung: Mietverhältnis mit Spendenvereinbarung
16.11.2023
Dienstwagen: Parkplatz und geldwerter Vorteil
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