STEUERN, WIRTSCHAFT & RECHT
Der Bundesrat hat sich am 21. September 2018 ausführlich mit den Plänen der Bundesregierung auseinandergesetzt, den Umsatzsteuerbetrug im Online-Handel zu bekämpfen sowie weitere Änderungen im Steuerrecht vorzunehmen. Teilweise sieht die Länderkammer Verbesserungsbedarf.
Die Bundesregierung hatte dem Bundesrat ihren Gesetzentwurf mit zahlreichen Änderungen im Steuerrecht zur Stellungnahme vorgelegt. Er enthält Anpassungen an EU-Recht und an höchstrichterliche Rechtsprechung in insgesamt 15 Steuergesetzen.
Betrug im Online-Handel effektiver bekämpfen
Der ursprüngliche Arbeitstitel Jahressteuergesetz wurde umbenannt in Gesetzentwurf zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs beim Handel mit Waren im Internet. Denn die Bundesregierung plant insbesondere, die Regeln für den Online-Handel zu verschärfen: Ab Januar 2019 sollen Betreiber von elektronischen Marktplätzen bestimmte Daten ihrer Händler erfassen, um eine Prüfung der Steuerbehörden zu ermöglichen. Dazu gehören Name, vollständige Anschrift, Steuernummer, Versand- und Lieferadresse, Zeitpunkt und Höhe des Umsatzes.
Darüber hinaus sollen Betreiber für nicht entrichtete Umsatzsteuer aus dem Handel auf ihren Plattformen haften. Hiervon können sie sich befreien, wenn sie gewisse Aufzeichnungspflichten erfüllen oder steuerunehrliche Händler von ihrem Online-Marktplatz ausschließen.
Die geplante Änderung des Umsatzsteuergesetzes zur Bekämpfung des Betrugs im Onlinehandel unterstützt der Bundesrat ausdrücklich. Er schlägt jedoch Änderungen im Detail vor, um die Regelungen praxistauglicher, wirtschaftlicher und unbürokratischer zu gestalten.
Dienstfahrräder steuerlich fördern und Jobticket steuerfrei stellen
Dienstwagen mit privater Nutzung sollen künftig nur noch mit 0,5 Prozentpunkten des Listenpreises besteuert werden (bisher: 1 Prozent), wenn es sich um Elektro- und Hybridfahrzeuge handelt. Der Bundesrat begrüßt die vorgeschlagene Förderung von Elektrofahrzeugen und verlangt zudem, die geplanten Steuervorteile für Dienst-E-Bikes auch auf Pedelecs und Fahrräder auszuweiten.
Außerdem fordern die Länder, das Jobticket steuerfrei zu stellen. Dies könne Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer veranlassen, verstärkt öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen – mit entsprechend positiven Auswirkungen auf Schadstoff- und Verkehrsbelastungen sowie Energieverbrauch durch den Individualverkehr.
Weitere Änderungen
(Bundesrat / STB Web)
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