STEUERN, WIRTSCHAFT & RECHT
Die Aufnahme, Versorgung und Integration von Flüchtlingen ist für Deutschland eine gesamtstaatliche Herausforderung. Das Bundesministerium der Finanzen (BMF) hat im Einvernehmen mit den Bundesländern Vereinfachungen für private Spender und steuerbegünstigte Organisationen beschlossen.
Tausende engagierte Bürger, Unternehmen, Initiativen und Organisationen helfen derzeit den hierzulande ankommenden Flüchtlingen. Dieses private Engagement unterstützt auch die staatlichen Institutionen in ihren Aufgaben. Zugleich wächst die Spendenbereitschaft in beeindruckender Weise. Um dieses Engagement weiter zu unterstützen und zu fördern, wurden die folgenden Regelungen erlassen:
Für Sonderkonten von Hilfsorganisationen zur Unterstützung von Flüchtlingen gilt der vereinfachte Zuwendungsnachweis. Als Spendennachweis genügt zum Beispiel auch ein Bareinzahlungsbeleg, der Kontoauszug eines Kreditinstituts oder der PC-Ausdruck bei Online-Banking. Eine Betragsbegrenzung gibt es nicht.
Zu den Details hat das Ministerium ein BMF-Schreiben veröffentlicht.
Artikel vom 23.09.2015
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