DO, 28.03.2024

Unternehmensnachfolge im Detail

Zentrale Themen bei der Beratung zur Unternehmensnachfolge sind die Unternehmensplanung, die Erbfolgeplanung sowie die entsprechende Steuerplanung. Die Unternehmensnachfolge bezeichnet den Übergang der Eigentumsrechte des Unternehmers an seinem Unternehmensvermögen auf einen, das Unternehmen fortführenden Nachfolger. Der Vermögensübergang ist Teil der Erbfolgeregelung des ausscheidenden Unternehmers.

Im Rahmen der Unternehmensnachfolge sind folgende Analysen und Beratungen durchzuführen:

  • Situationsanalyse (Bestandsaufnahme und Zielanalyse)
  • Suche und Auswahl eines Nachfolgers
  • Planungsphase (Ausbildung und Integration des Nachfolgers, rechtliche Übertragung sowie finanzielle Konsequenzen der Übertragung)
  • Aufstellung eines Nachfolgefahrplans
  • Realisation der Nachfolge und Reflexion des Nachfolgeprozesses

Trotz des Bewusstseins über die Bedeutung der Problematik ist die Generationennachfolge in Unternehmen und Privatvermögen ein Bereich, der von vielen Betroffenen häufig verdrängt wird. Ursachen für die geringe Übergabebereitschaft sind insbesondere die folgenden Empfindungen:

  • es werden der Verlust von Macht und Ansehen befürchtet
  • oft fehlt die Zeit, sich mit Nachfolgefragen zu beschäftigen
  • es besteht meist eine „überkritische“ Einstellung hinsichtlich des potenziellen Nachfolgers
  • die persönliche Zielsetzung ist eine gerechte Verteilung des Vermögens in der Familie.

Jedoch gefährdet oftmals ein zu langes Warten bis zur Übergabe des Vermögens auf den Nachfolger nicht nur den erfolgreichen Generationenwechsel, sondern sogar den Bestand des Unternehmens bzw. des Privatvermögens. Demgegenüber lässt sich eine erfolgreiche Generationennachfolge rational planen, auch wenn dieser Vorgang immer mit Emotionen verbunden sein wird.