Die Unternehmensbewertung dient der Ermittlung des Werts von ganzen Unternehmen oder von einzelnen Unternehmensteilen sowie bei Vermögensauseinandersetzungen anlässlich des Ausscheidens von Gesellschaftern, Erbfällen oder Ehescheidungen.
Die Hauptfunktionen der Unternehmensbewertung sind die Beratungsfunktion, die Vermittlungsfunktion und die Argumentationsfunktion. Nebenfunktionen sind beispielsweise die Kommunikationsfunktion, die Steuerbemessungsfunktion, die Vertragsgestaltungsfunktion sowie die Informationsfunktion.
Es gibt verschiedene Bewertungsanlässe:
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16.04.2024
Schätzung von Einnahmen durch das Finanzamt
15.04.2024
Renovierungskosten nach Brandschaden
10.04.2024
Zweitwohnungsteuer und doppelte Haushaltsführung
10.04.2024
Anrechnung des Ehegatteneinkommens bei der Grundrente
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