FR, 29.03.2024

Gala statt Pflicht

Der Jahresabschluss setzt den Schlussstrich unter das abgelaufene Wirtschaftsjahr und ist die Zusammenfassung des betrieblichen Erfolgs. Deshalb muss er nicht nur zeitgerecht erstellt werden, sondern auch sehr aussagekräftig sein. Schließlich stellt der Jahresabschluss als wertvolles Instrument des externen Rechnungswesens eine wichtige Entscheidungsgrundlage für Gesellschafter, Banken und sonstige Kapitalgeber dar.

Basierend entweder auf Ihrer selbst erstellten oder der durch uns geführten Buchhaltung übernehmen wir die Jahresabschlussarbeiten und erstellen die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) nach den Bestimmungen des HGB. Dabei nutzen wir alle steuerlichen Möglichkeiten in Abstimmung mit Ihren bilanzpolitischen Zielen aus.

Individuelle Gestaltung der Berichterstattung zum Jahresabschlusses

Die Berichterstattung zu Ihrem Jahresabschluss gestalten wir ganz nach Ihrem Bedarf. Von einfachen Aufgliederungen bis zum detaillierten Geschäftsbericht. Die Erläuterungen und Ihr Zahlenwerk besprechen wir mit Ihnen in ausführlichen Bilanzbesprechungen und werten es aus.

Den Jahresabschlussarbeiten kommen im Rahmen des § 18 Kreditwesengesetzes (KWG) und dem Unternehmensrating bzw. Basel II immer größere Bedeutung zu. Daher verlangen Banken immer mehr, dass Jahresabschlüsse nicht nur mit Erstellungsbericht, sondern auch mit einer Plausibilitätsprüfung vorgelegt werden. Je nach Anforderung führen wir die Plausibilitätsbeurteilung oder sogar die Plausibilitätsprüfung mit umfassenden Prüfungshandlungen vor.

Unsere Leistungen im Detail:

  • Bilanz: Einheitsbilanz, Handelsbilanz und Steuerbilanz
      
  • GmbH-Abschluss, AG-Abschluss
     
  • Einnahme-Überschuss-Rechnung
     
  • Erläuterungsberichte 

  • Abschlussbesprechung