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Vordenken hat Vorteile

zurück | Artikel vom: 03.07.2007

VON SONJA RIEHM, WERNER HARTWIG

Erschienen in: dentalfresh 01/2006

 

Wussten Sie eigentlich, dass es eine Kaffee-Steuer gibt? Von jedem Pfund, das Sie kaufen, gehen mindestens 2,19 € an das Finanzamt. Es hat schon Vorteile,Bescheid zu wissen,welche Steuerarten es gibt, wo und wann man sie zahlt. Aber noch viel interessanter ist es zu wissen, was man tun kann, um nicht mehr Steuern zu zahlen als nötig beschäftigt, den interessieren ganz andere Dinge.

Steuerpflicht

Was ist eigentlich die „Steuerpflicht“? „Steuerpflichtiger ist, wer eine Steuer schuldet, für eine Steuer haftet, eine Steuer für Rechnung eines Dritten einzubehalten und abzuführen hat, wer eine Steuererklärung abzugeben, Sicherheit zu leisten, Bücher und Aufzeichnungen zu führen oder andere ihm durch Steuergesetze auferlegte Verpflichtungen zu erfüllen hat.“ – Das ist laut § 33 Abs. 1 Abgabenordnung (AO) die Steuerpflicht. Und eben deshalb ist man grundsätzlich auch steuerpflichtig, wenn man „nur“ einem Nebenjob nachgeht. Die Einkommensteuer startet bei 15 % (höchster Steuersatz: 42 %) und ist gleichzeitig auch die Bemessungsgrundlage für die Kirchensteuer (je nach Bundesland zwischen 8 % und 9 %) sowie Solidaritätszuschlag (5,5 % von der Einkommensteuer). Aber es gibt da noch den so genannten „Grundfreibetrag“, wonach (bei Ledigen) bis zu einem Einkommen von 7.664,– noch keine Einkommensteuer fällig wird. Eine Form der Einkommensteuer ist die „Lohnsteuer“. Und die betrifft dann schließlich in jedem Fall auch den Nebenjob, ob das Gesamteinkommen den Grundfreibetrag am Ende überschreitet oder nicht. Wie viel vom Einkommen tatsächlich versteuert werden muss, hängt nicht zuletzt davon ab, wie gut man sich in der Thematik auskennt. Denn Begriffe wie Veranlagungsform, Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen, Werbungskosten und Praxisvorlaufkosten spielen allesamt eine wichtige Rolle, wenn es darum geht, das zu versteuernde Einkommen zu ermitteln. Ob man also verheiratet ist oder nicht, eventuell Beiträge für eine Lebensversicherung zahlt, außergewöhnlich belastet ist durch Begräbnis- oder Krankheitskosten, welche Fahrtkosten aus eigener Tasche bezahlt werden müssen oder die Rechnungen für die Fachliteratur ... das alles und noch vieles mehr sind Ausgaben, die vom Finanzamt berücksichtigt werden (können), weil sie auf Kosten des Einkommens gehen.

Die besten Tipps

Wie man weiß, hört bei Geld der Spaß auf – und beim Finanzamt sowieso. Ohne die passenden Belege wird nichts anerkannt. Deshalb ist es sinnvoll, eine echte Sammelleidenschaft für alles zu entwickeln, das Geld gekostet hat und/oder laufende Kosten verursacht. Die Sinnhaftigkeit mancher Belege und Nachweise leuchtet sofort ein, wie zum Beispiel Kosten für Fachliteratur, Fahrtkosten und Ausgaben für diverse, zwingend erforderliche Arbeitsmittel. Aber was braucht man sonst noch alles? Erstens ist es besser zu viele Belege abzugeben als zu wenige – frei nach dem Motto: Hauptsache, der Finanzbeamte ist beschäftigt. Und was er nicht anerkennt, das erkennt er eben nicht an, fehlende Nachweise aber kosten bares Geld. Und zweitens gibt es für genau diese Fragen uns, die Steuerberater, die Ihnen exakt sagen können, was wichtig ist und was nicht, und auch mit Insider-Tipps weiterhelfen. Der erste Insider-Tipp lautet: Belege sammeln alleine genügt nicht – Sie sollten sie auch aufheben! Denn die Kosten, die Sie jetzt haben, können zum Teil erst später richtig wichtig werden, zum Beispiel im Falle einer Existenzgründung als Kosten für die Vorbereitung auf die Selbstständigkeit und die Gründung einer Praxis (so genannte „Sacheinlage“).In einigen Fällen lassen sich fehlende Nachweise auch durch einen so genannten „Eigenbeleg“ ersetzen, den Sie sich ganz einfach selbst ausstellen und der tatsächlich auch anerkannt wird – sofern er glaubwürdig ist. Wir stellen Ihnen gerne entsprechende Muster zur Verfügung, auf Papier oder als CD-ROM.

Die Weichen stellen

Wir können Ihnen aber nicht nur sagen, was wichtig ist, sondern auch, was wichtig wird, wenn etwa das Ende des Studiums naht, die Assistenzzeit beginnt sowie der Sprung in die Selbstständigkeit geplant ist. Wir übernehmen gerne die Dinge, die Sie nur belasten und wertvolle Zeit kosten. Und schließlich kennen wir uns bestens aus in dem „kompliziertesten Steuerrecht der Welt“. Außerdem bieten wir und unsere Partner Beratung in Sachen Steuern und Betriebswirtschaft speziell für Studenten an. Damit Sie schon heute die Weichen für das stellen können, was Sie in Zukunft erreichen wollen. (...)