STEUERN, WIRTSCHAFT & RECHT
Die Pflegekommission hat am 19. November 2025 einstimmig höhere Mindestlöhne für Beschäftigte in der Altenpflege beschlossen. Die Anpassung erfolgt in zwei Schritten bis Juli 2027.
Bis zum 1. Juli 2027 sollen die Mindestlöhne für Pflegekräfte in Deutschland in zwei Schritten und gestaffelt nach Qualifikationsstufe wie folgt steigen:
Die Pflegemindestlöhne gelten bundesweit.
Zusätzlich empfiehlt die Pflegekommission weiterhin neun Tage bezahlten Zusatzurlaub pro Kalenderjahr (bei einer 5-Tage-Woche) für Altenpflegekräfte. Die Empfehlung soll bis zum 30. September 2028 gelten.
Das Bundesministerium für Gesundheit veröffentlichte die Einigung am 25. November 2025.
(BMG / STB Web)
11.12.2025
Arztpraxen: Einnahmenanteil aus Kassenabrechnung gesunken
10.12.2025
Grundsteuer: BFH hält Bundesmodell für verfassungskonform
09.12.2025
Photovoltaikanlagen: Kein Investitionsabzugsbetrag bei überwiegender Privatnutzung
04.12.2025
Bundestag verabschiedet Steueränderungsgesetz 2025
02.12.2025
OP-Kosten: Arzt muss Privatpatient nicht über Erstattung aufklären
02.12.2025
Grundsteuer: Wer trägt die Kosten eines Verkehrswertgutachtens?