STEUERN, WIRTSCHAFT & RECHT
Nach der neuen Verordnung soll der Abgabesatz zur Künstlersozialversicherung im Jahr 2026 4,9 Prozent betragen. Dies teilte das Bundesministerium für Arbeit und Soziales mit.
Die Senkung sei trotz einer insgesamt schwachen Wirtschaftslage möglich, weil sich die wirtschaftliche Situation in der Kunst- und Kulturbranche besser entwickelt habe, als prognostiziert, erläutert Bundesministerin für Arbeit und Soziales, Bärbel Bas.
"Mein Ziel ist es, den Abgabesatz auch langfristig zu stabilisieren – gerade mit Blick auf die zunehmend digitale Verwertung künstlerischer und publizistischer Werke." so die Ministerin.
Über die Künstlersozialversicherung sind derzeit mehr als 190.000 selbstständige Künstlerinnen und Künstler und Publizistinnen und Publizisten als Pflichtversicherte in die gesetzliche Kranken-, Pflege- und Rentenversicherung einbezogen. Sie tragen dabei die Hälfte ihrer Sozialversicherungsbeiträge. Die andere Beitragshälfte wird durch einen Bundeszuschuss (20 Prozent) und durch die Künstlersozialabgabe der Unternehmen, die künstlerische und publizistische Leistungen verwerten (30 Prozent), finanziert.
(BMAS / STB Web)
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