STEUERN, WIRTSCHAFT & RECHT
Der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer soll für das Jahr 2024 um 180 Euro auf 11.784 Euro steigen. Das sieht ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor. Der steuerliche Kinderfreibetrag soll um 228 Euro auf 6.612 Euro steigen.
Die Bundesregierung begründet die Notwendigkeit der Erhöhung damit, dass zum 1. Januar 2024 die Leistungen im Sozialrecht stärker gestiegen sind als noch 2022 im Existenzminimumbericht prognostiziert. Dies wirke sich auf die Höhe des steuerfrei zu stellenden Existenzminimums für das Jahr 2024 aus.
2025 werde die Erhöhung der steuerfreien Einkommen zu Steuermindereinnahmen von 3,3 Milliarden Euro führen, erwartet die Bundesregierung. 491 Millionen Euro entfallen der Kalkulation zufolge dabei auf die Kommunen und jeweils rund 1,4 Milliarden Euro auf die Länder und den Bund.
Es soll nun die Beschlussfassung des Deutschen Bundestages herbeigeführt werden. Die Stellungnahme des Bundesrates zu dem Gesetzentwurf wird noch erwartet.
(Bundestag / STB Web)
10.07.2025
Änderung von Steuerbescheiden bei Datenübermittlung durch Dritte
07.07.2025
Keine Entgeltfortzahlung bei Arbeitsunfähigkeit infolge Tätowierung
02.07.2025
10-Euro-Gutscheine verstoßen gegen das Heilmittelwerbegesetz
02.07.2025
Erlass von Säumniszuschlägen bei Zahlungsunfähigkeit
26.06.2025
Bundestag beschließt "Wachstumsbooster"
25.06.2025
Apotheken setzen auf Spezialisierung