DO, 10.10.2024

STEUERN, WIRTSCHAFT & RECHT

Zurück

Verbesserter Kreditzugang für Gemeinwohl-Unternehmen

Die Bundesregierung verbessert die Fördermöglichkeiten für gemeinwohl-orientierte Unternehmen. Konkret soll der Kreditzugang zu Förderkreditprogrammen der KfW verbessert werden.

Zukünftig können alle kleinen und mittleren gemeinnützigen Unternehmen, unabhängig von ihrer Körperschaftssteuerpflicht, Zugang zu den sogenannten ERP-Programmen im Bereich der Gründungsfinanzierung erhalten. Dies betrifft insbesondere das bestehende Angebot ERP-Gründerkredit StartGeld, womit Gründungen und junge Unternehmen mit Kreditbeträgen bis 125.000 Euro unterstützt werden. Damit soll der Finanzierungszugang für gemeinwohlorientierte Unternehmen in der Gründungs- und frühen Festigungsphase (bis 5 Jahre nach Gründung) verbessert werden.

Das ERP-Sondervermögen fördert seit 75 Jahren die Wirtschaft in Deutschland. Es stammt aus Mitteln des Marshallplans und wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz verwaltet. Im Fokus der Förderung stehen kleine und mittlere Unternehmen, die in ihrer Finanzierungssituation oftmals gegenüber Großunternehmen strukturell benachteiligt sind. Die ERP-Mittel werden zum großen Teil über die KfW in Form von Krediten zur Verfügung gestellt.

Die KfW passt nun ihre IT-Systeme an, damit eine Antragstellung von gemeinnützigen Unternehmen möglich ist. Dies werde einige Monate in Anspruch nehmen, so die Auskunft des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz. Im Anschluss könnten interessierte Unternehmen einen Antrag bei ihrer jeweiligen Hausbank stellen. Über den konkreten Einführungstermin informiert die KfW.

(BMWK / STB Web)

Artikel vom 02.07.2024