STEUERN, WIRTSCHAFT & RECHT
Die Bundesregierung und die KfW verlängern das KfW-Sonderprogramm bis zum 31. Dezember 2021 und erhöhen zum 1. April 2021 die Kreditobergrenzen. Dies haben die Bundesminister Scholz und Altmaier heute bekanntgegeben.
Das KfW-Sonderprogramm ist am 23. März 2020 gestartet und hat in einem Jahr Unternehmensfinanzierungen in Höhe von insgesamt 49 Milliarden Euro zur Abfederung der Corona-Krise vergeben, vor allem an kleine und mittelständische Unternehmen, so die Minister.
Die Änderungen im Überblick:
1. KfW-Sonderprogramm inklusive des KfW-Schnellkredits wird bis zum 31. Dezember 2021 verlängert; bislang war es bis zum 30. Juni 2021 befristet.
2. Im KfW-Sonderprogramm stehen Unternehmen künftig deutlich höhere maximale Kreditbeträge für Kleinbeihilfen zur Verfügung.
Im KfW-Schnellkredit betragen die Kreditobergrenzen künftig
Die maximale Kreditobergrenze je Unternehmensgruppe von 25 Prozent des Jahresumsatzes 2019 wird beibehalten.
Im KfW-Unternehmerkredit und ERP-Gründerkredit mit Laufzeiten von mehr als 6 Jahren werden die Kreditobergrenze von bisher 800.000 Euro auf 1,8 Millionen Euro erhöht.
3. Die Maßnahmen werden von der KfW zum 1. April 2021 umgesetzt.
Die KfW-Corona-Hilfe steht Unternehmen zur Verfügung, die den Vorgaben des „Temporary Framework“ entsprechend nachweislich vor Ausbruch der Corona-Krise noch nicht in Schwierigkeiten waren. Eine Finanzierung von Unternehmen in Schwierigkeiten oder ohne tragfähiges Geschäftsmodell ist ausgeschlossen.
(KfW / STB Web)
Artikel vom 25.03.2021
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