STEUERN, WIRTSCHAFT & RECHT
Seit dem 3. März 2021 können auch größere Unternehmen die Überbrückungshilfe III beantragen. Die bislang geltende Umsatzhöchstgrenze von 750 Millionen Euro entfällt für vom Lockdown betroffene Unternehmen.
Dies gilt, wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie mitteilte, für Unternehmen des Einzelhandels, der Veranstaltungs- und Kulturbranche, der Hotellerie, der Gastronomie und der Pyrotechnikbranche, die von Schließungsanordnungen auf Grundlage eines Bund-Länder-Beschlusses betroffen sind sowie für Unternehmen des Großhandels und der Reisebranche.
Mit der Überbrückungshilfe III erhalten Unternehmen, die von der Coronapandemie und dem aktuellen Teil-Lockdown stark betroffen sind, für die Zeit bis Ende Juni 2021 staatliche Unterstützung in Höhe von monatlich bis 1,5 Millionen Euro. Verbundene Unternehmen können sogar bis zu 3 Millionen Euro pro Monat bis zum Erreichen der beihilferechtlichen Obergrenze von maximal 12 Millionen Euro erhalten. Die Überbrückungshilfe muss nicht zurückgezahlt werden.
(BMWi / STB Web)
Artikel vom 03.03.2021
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