STEUERN, WIRTSCHAFT & RECHT
Wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) mitteilte, können Corona-Wirtschaftshilfen im Rahmen der sogenannten November- und Dezemberhilfe ab sofort auch für über zwei Millionen Euro beantragt werden. Dies ermöglichen offenbar neue Spielräume des EU-Rechts.
Mit der November- und Dezemberhilfe können Unternehmen Zuschüsse in Höhe von bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus dem Vorjahreszeitraum erhalten. Nach einer Änderung des EU-Beihilferahmens können Unternehmen jetzt wählen, auf welchen Beihilferahmen sie ihren Antrag stützen:
Weiterführende Informationen sind in den FAQ-Listen zur November- und Dezemberhilfe sowie zu den Beihilferegelungen unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de verfügbar.
(BMWi / STB Web)
Artikel vom 01.03.2021
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