STEUERN, WIRTSCHAFT & RECHT
Wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) mitteilte, können Corona-Wirtschaftshilfen im Rahmen der sogenannten November- und Dezemberhilfe ab sofort auch für über zwei Millionen Euro beantragt werden. Dies ermöglichen offenbar neue Spielräume des EU-Rechts.
Mit der November- und Dezemberhilfe können Unternehmen Zuschüsse in Höhe von bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus dem Vorjahreszeitraum erhalten. Nach einer Änderung des EU-Beihilferahmens können Unternehmen jetzt wählen, auf welchen Beihilferahmen sie ihren Antrag stützen:
Weiterführende Informationen sind in den FAQ-Listen zur November- und Dezemberhilfe sowie zu den Beihilferegelungen unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de verfügbar.
(BMWi / STB Web)
Artikel vom 01.03.2021
26.03.2024
Umschuldung: Gebühr von der neuen Bank rechtens?
22.03.2024
Bundesrat stimmt Wachstumschancengesetz zu
20.03.2024
Kein Pflegepauschbetrag bei geringfügigen Pflegeleistungen
18.03.2024
Keine doppelte Haushaltsführung bei geringer Entfernung
13.03.2024
Bürokratieentlastungsgesetz IV soll Entlastung bringen
Sie finden uns auch bei: