DO, 28.03.2024

STEUERN, WIRTSCHAFT & RECHT

Zurück

Corona-Wirtschaftshilfen jetzt auch für hohen Finanzbedarf

Wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) mitteilte, können Corona-Wirtschaftshilfen im Rahmen der sogenannten November- und Dezemberhilfe ab sofort auch für über zwei Millionen Euro beantragt werden. Dies ermöglichen offenbar neue Spielräume des EU-Rechts.

Mit der November- und Dezemberhilfe können Unternehmen Zuschüsse in Höhe von bis zu 75 Prozent des Umsatzes aus dem Vorjahreszeitraum erhalten. Nach einer Änderung des EU-Beihilferahmens können Unternehmen jetzt wählen, auf welchen Beihilferahmen sie ihren Antrag stützen:

  • Kleinbeihilfenregelung und De-minimis-Verordnung für Beträge bis insgesamt 2 Millionen Euro.
  • Fixkostenhilferegelung für Beträge bis insgesamt 10 Millionen Euro. Erforderlich ist ein Verlustnachweis in Höhe der geltend gemachten Zuschüsse, beantragt werden können Zuschüsse in Höhe von 70 Prozent (bzw. 90 Prozent bei Klein- und Kleinstunternehmen) in Höhe der ungedeckten Fixkosten.
  • Schadensausgleichsregelung (ohne betragsmäßige Begrenzung): Erforderlich ist der Nachweis eines Schadens durch den behördlich angeordneten Lockdown-Beschluss vom 28. Oktober 2020 (einschließlich dessen Verlängerung). Neben den Verlusten können auch entgangene Gewinne berücksichtigt werden.

Weiterführende Informationen sind in den FAQ-Listen zur November- und Dezemberhilfe sowie zu den Beihilferegelungen unter www.ueberbrueckungshilfe-unternehmen.de verfügbar.

(BMWi / STB Web)

Artikel vom 01.03.2021