STEUERN, WIRTSCHAFT & RECHT
Wie das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie heute mitteilte, hat man sich innerhalb der Bundesregierung über die Vereinfachung der Überbrückungshilfe III verständigt.
"Wir werden die Überbrückungshilfe III drastisch vereinfachen und auch bei der Höhe noch eine Schippe drauflegen." so der Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier. Konkret werde die maximale monatliche Fördersumme der Überbrückungshilfe III auf bis zu 1,5 Millionen Euro pro Unternehmen erhöht werden. Auch gebe es künftig nur noch ein einheitliches Kriterium für die Antragsberechtigung, und zwar ein Umsatzeinbruch von mindestens 30 Prozent im Förderzeitraum.
Wesentliche Punkte der Einigung:
Für die Überbrückungshilfe III gelten allerdings weiterhin die Vorgaben des EU-Beihilferechts. Die Bundesregierung setze sich weiterhin bei der Europäischen Kommission für die Anhebung der beihilferechtlichen Obergrenzen im befristeten Beihilferahmen (Temporary Framework) ein, so das Ministerium.
(BMWi / STB Web)
Artikel vom 19.01.2021
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