STEUERN, WIRTSCHAFT & RECHT
Anlässlich der Corona-Krise hat das Bundesamt für Justiz (BfJ) mehrere entlastende Maßnahmen zugunsten derjenigen Unternehmen beschlossen, die ihre Jahresabschlüsse bisher nicht fristgerecht einreichen konnten.
Zwar bestehe die gesetzliche Offenlegungsfrist weiterhin fort, so die Behörde. Es würden aber derzeit keine neuen Androhungs- und Ordnungsgeldverfügungen gegen Unternehmen erlassen.
Derzeit keine neuen Vollstreckungsmaßnahmen
Ferner würden auch wegen bestehender Forderungen aus EHUG-Ordnungsgeldverfahren gegen die betroffenen Unternehmen derzeit keine neuen Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet. Außerdem werde den Unternehmen eine Stundung gewährt. Hierzu reiche der sachlich nachvollziehbare Vortrag, von der Corona-Krise betroffen zu sein, aus.
Weiterführende Informationen zu den beschlossenen Erleichterungen sind auf der Internetseite des BfJ unter www.bundesjustizamt.de/ehug veröffentlicht.
(BfJ / STB Web)
Aktualisierung: Mit Pressemitteilung vom 18.05.2020 teilte das Bundesamt für Justiz mit, dass die anlässlich der Corona-Krise geschaffenen Erleichterungen für Unternehmen, die ihre Jahresabschlüsse nicht fristgerecht veröffentlicht haben, teilweise angepasst werde:
Artikel vom 08.04.2020
22.04.2024
Kein Investitionsabzugsbetrag für nachträglich steuerbefreite Photovoltaikanlage
16.04.2024
Schätzung von Einnahmen durch das Finanzamt
15.04.2024
Renovierungskosten nach Brandschaden
10.04.2024
Zweitwohnungsteuer und doppelte Haushaltsführung
10.04.2024
Anrechnung des Ehegatteneinkommens bei der Grundrente
Sie finden uns auch bei: