STEUERN, WIRTSCHAFT & RECHT
Ein Torwarttrainer kann die Kosten für ein Sky-Bundesliga-Abo als Werbungskosten von der Steuer absetzen, wie das Finanzgericht Düsseldorf entschieden hat.
Geklagt hatte der Torwarttrainer eines Lizenzfußballvereins, der in seiner Steuererklärung die Kosten für das Paket „Fußball Bundesliga“ seines Abonnements beim Pay-TV-Sender „Sky“ als Werbungskosten geltend gemacht hatte. Das wollte das Finanzgericht Düsseldorf zunächst nicht anerkennen.
Im Revisionsverfahren folgte der Bundesfinanzhof dann dem Ansatz des Finanzgerichts, dass das Sky-Bundesliga-Abo mit einer allgemeinbildenden Tageszeitung vergleichbar sei, nicht (STB Web berichtete). Er verwies das Verfahren zurück. Im zweiten Rechtsgang gab das Finanzgericht Düsseldorf jetzt mit Urteil vom 05.11.2019 (Az. 15 K 1338/19 E) der Klage statt. Der steuerliche Abzug der Aufwendungen für ein Sky-Abo bleibe aber auch nach dieser Entscheidung die Ausnahme, betonten die Richter.
(FG Düsseldorf / STB Web)
Artikel vom 07.01.2020
26.03.2024
Umschuldung: Gebühr von der neuen Bank rechtens?
22.03.2024
Bundesrat stimmt Wachstumschancengesetz zu
20.03.2024
Kein Pflegepauschbetrag bei geringfügigen Pflegeleistungen
18.03.2024
Keine doppelte Haushaltsführung bei geringer Entfernung
13.03.2024
Bürokratieentlastungsgesetz IV soll Entlastung bringen
Sie finden uns auch bei: