STEUERN, WIRTSCHAFT & RECHT
Ab 31. Oktober 2018 müssen Banken und Finanzdienstleister in der ganzen EU besser über die Gebühren informieren, die mit der Eröffnung und Verwaltung von Bankkonten verbunden sind. Grundlage für die neue Regelung ist die EU-Zahlungskontenrichtlinie, die die Vergleichbarkeit von Entgelten, Wechsel und Zugang zu Zahlungskonten verbessert.
Banken müssen den Kunden bei der Kontoeröffnung ein „Entgeltinformationsblatt“ (FID) vorlegen, ein Standard-Dokument, auf dem die Gebühren für die wichtigsten Dienstleistungen (z.B. Überweisungen) zusammenfassend dargestellt sind. Außerdem bekommen die Kundinnen und Kunden mindestens einmal jährlich eine kostenlose Aufstellung ihrer Gebühren, die ebenfalls in einer standardisierten Form vorzulegen ist. In dieser Aufstellung müssen die Banken alle von ihren Kunden entrichteten Gebühren aufführen sowie Informationen zu Zinssätzen für die mit dem Konto verbundenen Dienstleistungen.
Nach der Zahlungskonten-Richtlinie müssen alle Banken in der EU dieses Dokument ab dem 31.10.2018 vorlegen, außer in Frankreich und Italien, wo es bereits ähnliche Informationspflichten gibt und die Änderungen bis Ende Juli 2019 erfolgen werden. Weitere Informationen zu diesen neuen Auflagen sind auf der Website über Zugang zu Bankkonten zu finden. Das EU-Verbraucherbarometer 2018, das Informationen über das Vertrauen der Verbraucher in die verschiedenen Märkte enthält, ist ebenfalls online verfügbar.
(EU / STB Web)
Artikel vom 31.10.2018
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