DO, 28.03.2024

STEUERN, WIRTSCHAFT & RECHT

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Krankenversicherungsbeiträge eines Kindes in der Berufsausbildung als Sonderausgaben der Eltern?

Tragen Eltern die Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge ihres Kindes, können diese Aufwendungen die Einkommensteuer der Eltern mindern. Die Voraussetzungen für den Steuerabzug hat der Bundesfinanzhof in einem Urteil klargestellt.

Eltern können auch die Beiträge ihres Kindes, für das sie einen Anspruch auf einen Kinderfreibetrag oder auf Kindergeld haben, als (eigene) Beiträge im Rahmen der Sonderausgaben ansetzen. Voraussetzung ist aber, dass die Eltern zum Unterhalt verpflichtet sind und sie durch die Beitragszahlung oder -erstattung tatsächlich und endgültig wirtschaftlich belastet sind.

Kein Steuerabzug für die Eltern im Streitfall

Im Streitfall hatte zunächst das Kind der Kläger, welches sich in einer Berufsausbildung befand, die von seinem Arbeitgeber einbehaltenen Beiträge zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung als Sonderausgaben geltend gemacht, ohne dass diese sich im Rahmen seiner Einkommensteuerfestsetzung auswirkten. Daraufhin machten seine Eltern die Aufwendungen im Rahmen ihrer Einkommensteuererklärung mit der Begründung geltend, sie hätten ihrem Kind, das noch bei ihnen wohne, schließlich Naturalunterhalt gewährt. Sowohl das Finanzamt als auch das Finanzgericht (FG) lehnten den Sonderausgabenabzug der Eltern jedoch ab.

Die Beiträge müssen tatsächlich gezahlt worden sein

Der BFH bestätigte dies mit Urteil vom 13. März 2018 (Az. X R 25/15). Die von den unterhaltsverpflichteten Eltern ansetzbaren eigenen Beiträge des Kindes umfassten zwar auch die vom Arbeitgeber des Kindes im Rahmen einer Berufsausbildung einbehaltenen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge. Sie müssten jedoch dem Kind im Veranlagungszeitraum aufgrund einer bestehenden Unterhaltsverpflichtung tatsächlich bezahlt oder erstattet werden. Da dies im Fall der Gewährung von Naturalunterhalt nicht geschieht, hatte die Revision der Kläger keinen Erfolg.

(BFH / STB Web)

Artikel vom 08.10.2018