FR, 10.09.2010

Mediation - Konflikte besser lösen!

Sowohl im Privatleben als auch im Geschäftsleben kann es zu Uneinigkeiten und Streitigkeiten kommen. Diese Konflikte sind nicht nur Zeiträuber, sondern beeinträchtigen messbar die Leistungsfähigkeit und den Erfolg aller Beteiligten und des Unternehmens selbst. Häufig enden solche Konflikte vor Gericht. Eine Möglichkeit diese schier unlösbar erscheinenden Konflikte doch noch zu lösen, kann die Mediation sein.

Die Mediation erfreut sich immer steigender Beliebtheit als Verfahren um Konflikte außergerichtlich, kostengünstig und einvernehmlich zu lösen. Dabei ist entscheidend, dass die Streitparteien ihren Konflikt in den eigenen Händen behalten. 

Der zur Verschwiegenheit verpflichtete Mediator steht dabei unabhängig und neutral zwischen den Parteien. Der Mediator versucht dabei nicht, den Parteien eine Lösung zu "verordnen", sondern hilft den Beteiligten, eine gemeinsame, eigenverantwortliche und vor allem freiwillige Lösung zu finden.

Ein kostspieliges und langdauerndes Gerichtsverfahren mit ungewissen Ausgang wird damit überflüssig. Durch die selbst erarbeitete gemeinschaftliche Lösung wird auch "Gewinner-Verlierer-Situation" vor Gericht aufgehoben. Das Ziel der Mediation ist es, in einem klaren Zeitrahmen eine für alle Beteiligten gute und tragbare Lösung zu finden ("Win-Win-Situation").

Die Mediation kann bei folgenden Konflikten eine Chance bieten:

  • Konflikte bei Nachfolge-/Erbstreitigkeiten
  • Konflikte des Unternehmens mit Kunden oder Lieferanten
  • Konflikte mit Kapitalgebern
  • Unternehmensinterne Streitigkeiten zwischen:
  • den Gesellschaftern
  • Führungskräften
  • der Geschäftsführung und dem Betriebsrat
  • Mitarbeitern innerhalb von Abteilungen
  • bei Arzt-/Patientenkonflikten
  • In Familiensachen, insbesondere im Zusammenhang mit Trennung oder Scheidung

Ein Mediationsverfahren kann wie folgt ablaufen:

  1. Erläuterung des Verfahrens und der grundlegenden Regeln (Ablauf des Mediationsprozesses und Rolle der Mediatoren erläutern, Mediationseignung der Parteien klären, Vertrag für das Verfahren abschließen)
  2. Erarbeitung der regelungsbedürftigen Fragestellungen (Themen sammeln und vorläufig bewerten, Übereinstimmungen und Meinungsverschiedenheiten herausarbeiten, die Reihenfolge für die Bearbeitung der Themen festlegen.
  3. Bearbeitung des Konflikts (die für die Problembearbeitung wesentlichen Informationen zusammentragen, unterschiedliche Sichtweisen darlegen und Verständnis für diese entwickeln, von Positionen zu Bedürfnissen und Interessen übergehen, Grundlagen für eine Entscheidungsfindung erarbeiten)
  4. Lösung des Konflikts (Entwicklung von Optionen zur Konfliktlösung, Prüfung und Erörterung möglicher Konfliktregelungen im Hinblick auf bestehende Umsetzungsmöglichkeiten, vorläufige oder Teillösungen erproben, eine Gesamtvereinbarung entwerfen)
  5. Abschließende Vereinbarung (Gesamtschau vornehmen, schriftliche Fixierung der Konfliktlösung in einem Vertrag und dessen Überprüfung, verbindlicher Vertragsschluss).

AKTUELLES
Interview
Ashok Riehm: Interview zum Thema "strafbefreiende Selbstanzeige"
Television Suisse Romande, 02/2010
Buchtitel
Bankkredit adieu!
Die besten Finanzierungs-
alternativen: Neue Wege der Kapitalbeschaffung
von Sonja Riehm, Ashok Riehm
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