-
Bilanz: Einheitsbilanz, Handelsbilanz und Steuerbilanz
Während es früher so war, dass für ein Unternehmen nur eine Bilanz, die sog. Einheitsbilanz erstellt wurde, hat sich inzwischen das Steuerrecht vom Handelsrecht fortentwickelt. Während es vorher so war, dass die Handelsbilanz maßgeblich für die Steuerbilanz war und damit beide Werke einheitlich sein konnten, ist es jetzt so, dass steuerrechtliche Maßgaben einige handelsrechtlich zulässige Bilanzansätze und Bewertungsmethoden verbieten. Immer häufiger wird daher zusätzlich zur Handelsbilanz eine Steuerbilanz erstellt bzw. das steuerliche Ergebnis separat zum Handelsbilanzergebnis ermittelt.
Ob die Erstellung einer Steuerbilanz für Sie sinnvoll ist, besprechen wir gerne mit Ihnen.
-
GmbH-Abschluss, AG-Abschluss
Wir erstellen für den GmbH/AG-Abschluss den gesetzlich vorgeschriebenen Anhang. Soll oder muss der Abschluss um einen Lagebericht erweitet werden, beraten wir Sie und betreuen die Erstellung.
Häufig kollidiert die gesetzlich vorgeschriebene Offenlegung des GmbH/AG-Abschlusses mit den Interessen des Unternehmens. Als Lösung bieten wir hierfür die Möglichkeit an, durch uns einen Jahresabschluss für die Vorlage beim Amtsgericht erstellen zu lassen, der den Anforderungen genügt, aber nur das notwendigste offenbart.
-
Einnahme-Überschuss-Rechnung
Für unsere Mandanten, wie z.B. Freiberufler, die nach § 4 Abs. 3 Satz 1 Einkommenssteuergesetz (EStG) nicht der Buchführungspflicht unterliegen, erstellen wir den Jahresabschluss in der Form der Einnahme-Überschuss-Rechnung. Diese Abschlüsse müssen den gleichen hohen Standards genügen, die Banken heutzutage erwarten.
In manchen Fällen, kann es für den § 4/3 Rechner günstiger sein, eine Bilanz zu erstellen.
Sie finden uns auch bei: