DO, 28.03.2024

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Umweltzone Berlin ab 01.01.2008 - Bescheinigung der Unzumutbarkeit einer Ersatzbeschaffung

zurück | Artikel vom: 17.12.2007

Von: ASHOK RIEHM 

 

Ab dem 01. Januar 2008 greift die  Stufe 1, des im August 2005 vom Berliner Senat beschlossenen Luftreinhalte- und Aktionsplanes. Innerhalb des inneren S-Bahnringes kommt es zu einem Fahrverbot für hochemittierende Fahrzeuge. Das heißt, dass Fahrzeuge, die nicht mindestens der Schadstoffgruppe 2 (rote, gelbe und grüne Plaketten) angehören unabhängig von Wohn- und Betriebssitz des Fahrzeughalters nicht innerhalb der Umweltzone betrieben werden dürfen.

 

Am 01.Januar 2010 folgt dann die Stufe 2 des Plans. Ab dann dürfen nur noch Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 4 (grüne Plakette) innerhalb der Umweltzone gefahren werden.

 „Gerade für Gewerbetreibende und Existenzgründer kann aufgrund dieser Bestimmungen durchaus eine Existenzgefährdung entstehen.“  

 

Welche Möglichkeiten gibt es also, falls die betriebliche Tätigkeit, z.B. Fertigungs- und Produktionsprozesse auch  nicht auf andere Weise aufrechterhalten werden können, oder die in der Umweltzone gelegene Kundschaft nicht mehr bedient werden kann?

 

Der „Leitfaden zur einheitlichen Handhabung der Genehmigung von Einzelausnahmen vom Fahrverbot durch die zuständigen Straßenverkehrsbehörden in den Bezirken“ sieht bei Härtefällen im Wirtschaftsverkehr Ausnahmegenehmigungen vor.

 

Diese Härtefallregelung kann in Anspruch genommen werden, wenn gleichzeitig folgende Kriterien erfüllt sind:

 
  1. Fehlende Nachrüstbarkeit
  2. Unzumutbarkeit der Ersatzbeschaffung
  3. Das Vorliegen eines besonderen öffentlichen oder privaten Interesses

 Dabei sieht der Leitfaden vor, dass die Unzumutbarkeit der Ersatzbeschaffung durch den Steuerberater glaubhaft darzulegen und zu bescheinigen ist. Damit ist letztendlich gemeint, dass der Steuerberater bescheinigt, dass der Ersatz des bisherigen Fahrzeuges durch ein geeignetes Fahrzeug unzumutbar ist, weil dadurch z.B. eine Existenzgefährdung drohen könnte. 

 

 

Für Fragen zum Thema stehen wir Ihnen gerne unter 030 – 34 62 12 31 zur Verfügung.