STEUERN, WIRTSCHAFT & RECHT
Die Bundesregierung hat am 21.09.2016 den vom Bundesminister der Justiz und für Verbraucherschutz vorgelegten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten beschlossen. Damit setzt die Bundesregierung die sogenannte CSR-Richtlinie um.
CSR steht für Corporate Social Responsibility, also für die Verantwortung von Unternehmen, für ihre Auswirkungen auf die Gesellschaft. Nach dem Gesetzentwurf müssen bestimmte große, insbesondere am Kapitalmarkt tätige Unternehmen, in ihren Lageberichten künftig verstärkt auch nichtfinanzielle Themen darstellen. Erforderlich werden dabei vor allem Angaben über Arbeitnehmer-, Sozial- und Umweltbelange, die Achtung der Menschenrechte und die Korruptionsbekämpfung.
Der Gesetzentwurf sieht im Wesentlichen folgende Regelungen vor:
Zur Umsetzung der Richtlinie 2014/95/EU sind Änderungen im Handelsgesetzbuch (HGB) erforderlich. Die Neuregelungen sollen erstmals für im Jahr 2017 beginnende Geschäftsjahre der Unternehmen wirksam werden.
(BMJV / STB Web)
Artikel vom 21.09.2016
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