STEUERN, WIRTSCHAFT & RECHT
Die Kosten des „Fußballpakets“ im Sky-Abo können auch nicht von einem Berufsfußballspieler als Werbungskosten abgezogen werden, entschied das Finanzgericht Münster.
Ein Lizenzfußballspieler eines Vereins in der 2. Bundesliga, der Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit erzielte, abonnierte beim Pay-TV-Sender Sky unter anderem das „Fußballpaket“. Die Kosten hierfür machte er als Werbungskosten geltend. Durch das Ansehen der Spiele schule er seine eigenen fußballerischen Fähigkeiten und bereite sich taktisch auf seine Gegenspieler vor. Das Finanzamt gewährte den Abzug nicht, weil er das Abo in erster Linie aus privatem Interesse am Fußball erworben habe und sich für eine Aufteilung kein geeigneter Maßstab finden lasse.
Aufteilung der Kosten unmöglich
Das Finanzgericht Münster sah dies im Urteil vom 24.03.2015 (Az. 2 K 3027/12 E) ebenso und wies die Klage ab. Die Kosten seien der privaten Lebensführung zuzuordnen. Aufwendungen für das Fußballpaket entstünden einer Vielzahl von Steuerpflichtigen wegen des allgemeinen Interesses an den dort gezeigten Spielen der 1. und 2. Bundesliga, des DFB-Pokals sowie der Champions-League. Die Übertragungen richteten sich nicht an ein Fachpublikum, sondern an die Allgemeinheit. Nach der allgemeinen Lebenserfahrung sei davon auszugehen, dass der Kläger das Abo nicht ausschließlich dazu genutzt habe, um sich auf kommende Gegner in der 2. Bundesliga vorzubereiten, sondern auch, um sich andere interessante Spiele anzusehen. Eine Aufteilung der Kosten komme nicht in Betracht, da es hierfür an objektivierbaren Kriterien fehle.
(FG Münster / STB Web)
Artikel vom 18.04.2015
26.03.2024
Umschuldung: Gebühr von der neuen Bank rechtens?
22.03.2024
Bundesrat stimmt Wachstumschancengesetz zu
20.03.2024
Kein Pflegepauschbetrag bei geringfügigen Pflegeleistungen
18.03.2024
Keine doppelte Haushaltsführung bei geringer Entfernung
13.03.2024
Bürokratieentlastungsgesetz IV soll Entlastung bringen
Sie finden uns auch bei: