STEUERN, WIRTSCHAFT & RECHT
Ab 2018 stellt das Bundesministerium der Finanzen (BMF) zentrale statistische Auswertungen zur steuerlichen Förderung der zusätzlichen privaten Altersvorsorge auf seiner Internetseite zur Verfügung und kommt damit zahlreichen Informationswünschen nach.
Mit Wirkung zum 1. Januar 2018 ist die Förderung angepasst worden: Die Grundzulage wurde von 154 auf 175 Euro pro Jahr erhöht. Durch die Schaffung eines neuen Freibetrags in der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung werden Riester-Renten zukünftig bei der Berechnung der Grundsicherungsleistungen nicht mehr voll angerechnet. Leistungen aus dem sog. „betrieblichen Riester“ unterliegen in der Auszahlungsphase nicht mehr der Beitragspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (keine „Doppelverbeitragung“ mehr).
In den statistischen Auswertungen werden die jeweiligen Werte für Personen mit Verträgen mit Riester-Förderung differenziert nach verschiedenen Merkmalen ausgewiesen. Zeitreihen, die die Entwicklung der geförderten Personen und des Fördervolumen seit 2002 wiedergeben, ergänzen die Tabellen. Die vorliegenden Tabellen werten die steuerliche Förderung in der Ansparphase aus.
Die dargestellten Ergebnisse basieren auf Werten zum Auswertungsstichtag 15. Mai 2017. Das Beitragsjahr 2014 steht dabei im Fokus. Die Daten für die Beitragsjahre 2015 und 2016 sind vorläufig, da die der Statistik zu Grunde liegenden Verwaltungsverfahren noch nicht abgeschlossen sind. Zudem werden die Ergebnisse für das Beitragsjahr 2013 ausgewiesen.
Download als als PDF-Datei und als XLSX-Datei.
(BMF / STB Web)
Artikel vom 08.02.2018
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