MI, 17.04.2024

STEUERN, WIRTSCHAFT & RECHT

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Überlassung von (Elektro-) Fahrrädern: Lohnsteuerliche Behandlung in Leasingfällen

Viele Arbeitgeber folgen den Zeichen der Zeit und stellen ihren Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern anstelle des klassischen Dienstwagens ein Fahrrad oder Elektrorad zur Verfügung. Dabei sind verschiedene Vertragsgestaltungen im Leasingbereich möglich und es stellt sich die Frage nach deren lohnsteuerlichen Behandlung.

Grundsätzlich gehören alle Einnahmen in Geld oder Geldeswert, die durch ein individuelles Dienstverhältnis veranlasst sind, zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Daher führt sowohl die vergünstigte Nutzungsüberlassung des (Elektro-) Fahrrads durch den Arbeitgeber als auch die vergünstigte Übereignung des (Elektro-) Fahrrads durch den Dritten zu einem geldwerten Vorteil beim Arbeitnehmer.

Das Bundesfinanzministerium (BMF) nimmt in einem Schreiben zur lohnsteuerlichen Behandlung bestimmter Vertragsgestaltungen zum sog. (Elektro-) Fahrradleasing Stellung:

BMF-Schreiben vom 17. November 2017

(BMF / STB Web)

Artikel vom 28.11.2017